Beginnen Sie Ihren Online-Einkauf auf der Website Ihres Vereins und wählen Sie einen Shop aus der von "Hilf Deinem Verein" bereitgestellten Auswahl.
Stöbern Sie im Angebot des Onlineshops, legen Sie alle gewünschten Artikel in den Warenkorb und schicken Sie Ihre Bestellung ab.
Da der Betreiber des Onlineshops weiß, dass Sie über "Hilf Deinem Verein" bei ihm eingekauft haben, schreibt er einen Teil seines Umsatzes automatisch Ihrem Verein gut.
Kostenlos anmelden
Füllen Sie einfach das folgende Formular vollständig aus und schicken Sie es ab. Unser Team wird Ihre Registrierung anschließend prüfen und Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie "Hilf Deinem Verein" auf Ihrer Vereins-Website integrieren.
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Unterstützen Sie Ihren Verein – es kostet Sie keinen Cent!
Mit „Hilf Deinem Verein“ unterstützen Sie Ihren Verein durch Ihre Einkäufe in Onlineshops. Besuchen Sie einfach vor jedem Einkauf die Website Ihres Vereins, klicken Sie in der „Hilf Deinem Verein“-Shopauswahl auf den Link zu einem beliebigen Shop und kaufen Sie dort ein. Die aus Ihrem Einkauf resultierende Provision kommt automatisch Ihrem Verein zugute!
Nicht nur Ihr Verein profitiert, sondern auch Sie! „Hilf Deinem Verein“ bietet Ihnen bei vielen Onlineshops zusätzliche Rabatte und Vergünstigungen, die Sie als regulärer Shopbesucher nicht erhalten, z.B. besonders günstige Tarife für Handys, Sonderermäßigungen auf Eintrittskarten, kostenlose Zusatzprodukte, Begrüßungsgeschenke oder Gutscheine.
Und das Beste daran: Es kostet Sie keinen Cent! Mitmachen lohnt sich!
Häufig gestellte Fragen
Was ist „Hilf Deinem Verein“?
Mit „Hilf Deinem Verein“ unterstützen Sie Ihren Verein durch Provisionen aus Ihren Einkäufen in Onlineshops.
Welche Anbieter sind bei „Hilf Deinem Verein“?
Wir bemühen uns, Ihnen ein möglichst breites und vollständiges Angebot anzubieten. Sollten Sie bei einem Anbieter etwas kaufen wollen, den Sie in unserer Shopauswahl nicht finden können, dann kontaktieren Sie uns bitte und wir werden uns bemühen entsprechende Verträge zu gestalten.
Wie kann ich meine gewünschten Produkte bei „Hilf Deinem Verein“ finden?
Bei „Hilf Deinem Verein“ können Sie keine Produkte suchen. Nutzen Sie hierfür einfach den Onlineshop Ihrer Wahl. Haben Sie das gewünschte Produkt dort gefunden, besuchen Sie die Website Ihres Vereins und klicken Sie dort in der Shopauswahl auf den Link des entsprechenden Onlineshops. Der Shopbetreiber „sieht“ nun, dass Ihr Verein Sie geworben hat und wird die Provision für Ihren Einkauf automatisch Ihrem Verein gutschreiben.
Was kann der Verein meiner Wahl verdienen?
Das hängt davon ab, welche Produkte und Dienstleistungen Sie und andere Mitglieder Ihres Vereins in verschiedenen Onlineshops einkaufen. Je mehr Mitglieder und Freunde Ihres Vereins „Hilf Deinem Verein“ regelmäßig nutzen bevor sie online einkaufen, desto mehr profitiert der Verein.
Kann ich „Hilf Deinem Verein“ nutzen, ohne registriert zu sein?
Um Ihren Verein mit Provisionen aus Ihren Einkäufen in Onlineshops zu unterstützen müssen Sie sich nicht bei „Hilf Deinem Verein“ registrieren. Das Registrierungsformular auf dieser Website ist für Vereine bestimmt, die sich durch Freunde und Mitglieder über „Hilf Deinem Verein“ unterstützen lassen möchten.
Zahlen alle Anbieter eine Provision?
Ja, alle Anbieter die bei „Hilf Deinem Verein“ in der Shopauswahl gelistet sind, zahlen Ihrem Verein eine Provision auf Ihre Onlineeinkäufe.
Wie und wann werden Provisionen ausbezahlt?
Alle Anbieter behalten sich vor, den Kauf vollständig abzuwickeln bevor Sie eine Provision auszahlen. Daher liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und einer Auszahlung in der Regel mindestens 4-6 Wochen, in einigen Fällen 12 oder mehr. Die Provisionen werden ab einem Gesamtbetrag von 10,00 EUR am Ende jedes Kalenderquartals den Vereinen überwiesen.
Wie kann ich kontrollieren, ob die Provisionen auch ausbezahlt werden?
Der Verein, den Sie unterstützen, erhält eine detaillierte Aufstellung der zu zahlenden Provisionen. Diese enthalten jedoch keinerlei persönliche Daten der Unterstützer oder Angaben zu den gekauften Produkten. Wenn Sie Einsicht in die Provisionsaufstellung nehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den dafür Verantwortlichen in Ihrem Verein.
Kann ich bei „Hilf Deinem Verein“ für gekaufte Artikel Garantieansprüche geltend machen?
Das ist nicht möglich. Garantieansprüche, Widerrufsrechte, Reklamationen oder Rückgaberechte werden mit dem jeweiligen Anbieter abgewickelt bei dem die Ware bestellt wurde. „Hilf Deinem Verein“ ist lediglich das Zugangsportal und für die Verwaltung der Provision zuständig.
Was passiert, wenn ich als Besteller die Bestellung storniere, oder der Anbieter dies tut?
In diesem Fall wird dem Verein ihrer Wahl keine Provision gutgeschrieben.
Wie werden meine Daten behandelt?
Alle Personen- bzw. Vereinsdaten unterliegen dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Sie werden weder verkauft noch anderweitig Dritten zugänglich gemacht. Sie dienen lediglich der Abwicklung der Provisionen.
Beispiele und Referenzen
Die folgenden Vereine nutzen „Hilf Deinem Verein“ bereits, um sich von Ihren Mitgliedern und Freunden unterstützen zu lassen:
Sie als Mitglied in einem Verein, haben die Möglichkeit für Ihren Verein Provisionen zu generieren!
Hilf-Deinem-Verein.org (HDV) stellt Ihrem Verein ein System zur Verfügung, welches als Shop auf der Internetseite Ihres Vereins integriert wird. Ü:ber diesen Shop haben Sie die Möglichkeit
Produkte und Dienstleistungen von Namenhaften Anbietern zu erwerben. Die durch den Erwerb der Ware fällige Provision vom Anbieter, kommt direkt Ihrem Verein zugute.
Da es sich bei den Vertragspartnern lediglich um Sie als Käufer und dem Verkäufer (z.B. Expedia.de) handelt, sind uns Ihre personenbezogenen Daten zu keinem Zeitpunkt bekannt! Durch das von HDV bereitgestellte
System wissen wir nur, das ein Mitglied Ihres Vereins eine Bestellung getätigt hat. Die daraus resultierende Provision und den Zeitpunkt der Bestellung.
Das nutzen des Systems auf der Internetseite Ihres Vereins ist völlig freiwillig und mit keinerlei Verpflichtungen uns gegenüber verbunden.
Ein Beispiel:
Sie entscheiden sich mit Ihrer Familie im nächsten Sommer in den Urlaub zu fliegen und möchten diese Reise gerne über das Internet buchen. Sie haben sich bereits für den
Flugreisenanbieter expedia.de entschieden. Die Kosten für diese Reise (2 Erw.+ 2 Kinder) belaufen sich z.B. auf 2.000,- €. Wenn Sie nun über die Internetseite Ihres Vereins und
unserem Shop auf die Seite von expedia.de gelangen und die Reise buchen wird eine Provision fällig die von expedia.de an uns und im Anschluss von uns an Ihren Verein überwiesen wird.
Der Preis für Ihre Reise bleibt der Gleiche!
Für Entscheider der Vereine
Hilf-deinem-Verein.org ist das Portal im Internet, mit dem Vereinsmitglieder Ihren Verein unterstützen können um etwas mehr Geld in Ihre Vereinskasse zuspülen,
in dem Sie über dieses Portal im Internet einkaufen und dadurch Geld für Ihren Verein verdienen.
Ihre Mitglieder gehen nicht etwa über unser Portal auf die Verkaufsseiten, sondern über Ihre Vereinsseite!
Bei normalen "Cashbacksystemen" wird sich die Provision zwischen Partnern des Verkäufers und dem Käufer geteilt − nicht bei uns! Der Käufer ist Mitglied in einem Verein der sich
an unserem System angemeldet hat und unseren "Online-Shop" per Iframe auf seiner Seite eingebunden hat. Von dort aus gelangt er dann direkt auf die Seite des Verkäufers (zum Beispiel: SportScheck)
und schließt bei gefallen eine Bestellung ab. "Hilf-deinem-Verein.org" hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten des Käufers! Eine Anmeldung bei uns ist nicht notwendig!
Nur der Verein ist bekannt und erhält, über eine von uns vergebene SubID, einen prozentualen Anteil der Provision als "Spende" des unbekannten Vereinsmitglied.
Wir als Anbieter des Systems möchten keine Kaufinteressen generieren, sondern vielmehr den bereits vorhandenen Kaufwunsch Ihres Vereinsmitglieds für Sie als Verein nutzen!
Steuerliche Hinweise
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer
Vermögensverwaltung hinaus geht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in Vereinen (z.B. vom Verein selbst betriebene Vereinsgaststätte)
unterliegen der Umsatzsteuerpflicht!
Nach § 64, Abs. 3 AO sind Einnahmen Ihres Vereins aus rein wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (die also nicht als Zweckbetrieb anerkannt sind!) von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
befreit, wenn sie 30.678 € im Jahr nicht übersteigen. Die Berechnung erfolgt dabei inkl. der Umsatzsteuer (brutto), auf Basis der Umsatzerlöse und nicht der Gewinne aller wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebe von Ihrem Verein und für das laufende Geschäftsjahr. Wird die Freigrenze überschritten, müssen Sie Ihren Gewinn versteuern.
Grundsätzlich müssen Sie alle Einnahmen, die nicht dem ideellen Bereich Ihres Vereins zuzurechnen sind, wie z. B. Eintrittsgelder, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zurechnen.
Erfahrungsgemäß liegen die Tätigkeiten, für die Ihr Verein eine Gegenleistung erhält, aber sehr eng mit Ihrem Vereinszweck zusammen und dienen in besonderem Maße dazu, unmittelbar
den Vereinszweck zu fördern.
Sie müssen beachten, dass der Verkauf von Speisen und Getränken so wie die Vermarktung von Werbung (z.B. Banden- oder Trikotwerbung) generell nicht zu dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb gezählt
werden. Diese Tätigkeiten, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem Zweckbetrieb ausgeführt werden, zählen generell zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Fazit:
Steuerliche Auswirkungen der Einnahmen aus "Hilf-deinem-Verein.org"
Sie als Verein können und dürfen die Möglichkeiten von Hilf-Deinem-Verein.org nutzen!
Einnahmen z.B. aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, gesellige Veranstaltungen, kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten, entgeltliche Nutzung von Werbeflächen, Werbung in Programmheften,
Startgelder bei Sportveranstaltungen etc.
Körperschaftsteuerfrei bis zu Bruttoeinnahmen von 35.000 € im Jahr. Sind die Einnahmen höher, muss der Gewinn ermittelt werden. Dabei gibt es einen Freibetrag von 3.835 €. Versteuert werden
muss also nur der über einen Gewinn von 3.835 hinausgehende Betrag. Der Steuersatz beträgt 23%. (Stand 2009)
Gewerbesteuerfrei bis zu Bruttoeinnahmen von 30.678 € im Jahr. Sind die Einnahmen höher, muss der Gewerbeertrag ermittelt werden. Auch hier gibt es einen Freibetrag von 3.835 €.
Umsatzsteuerpflichtig mit dem normalen Satz von 19%. Gezahlte Vorsteuer wird erstattet. Aber auch hier gilt die "Kleinunternehmerregelung", nach der eine Umsatzsteuerpflicht (mit Vorsteuerabzugsrecht)
nur besteht, falls der Erlös im Vorjahr über 17.500 € lag und im laufenden Jahr nicht über 50.000 € liegt.