Vertragspartner des registrierten Kunden ist das Portal „hilf deinem Verein". "hilf deinem Verein“ ist ein Projekt der Firmen SportSoft Hermesstr. 18, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Weber und der Firma Trend4communication Dennis Beker, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Portals „hilf deinem Verein" und deren Angebote, Dienstleistungen und sonstige Leistungen. Welche unter der Website www.hilf deinem Verein.org nebst aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (nachfolgend Website) angeboten werden. Abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt das Portal „hilf deinem Verein „ nicht an, es sei denn, das Portal „hilf deinem Verein" hat ausdrücklich zugestimmt.
Wiederrufsrecht-Belehrung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen wiederrufen, dies kann in Textform z. B. Brief, Fax oder E-Mail gesehen. Der Wiederruf ist an Trend4communication Dennis Beker, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, info@trend4.de zu richten.
§ 1 Angebot von „hilf deinem Verein“
„hilf deinem Verein“ stellt ein Online Portal zur Verfügung auf dem nach Kategorien geordnete Angebote von Firmen gelistet sind. Die Nutzer des Angebots werden durch das System mit einem der Ausgangswebsite zugeordneten Code registriert. Eine Anmeldung durch den Nutzer ist nicht erforderlich. Das System garantiert die eindeutige Zuordnung der entstandenen Vergütungen zu den Herkünften. „hilf deinem Verein“ zahlt die Provisionen anteilig an die Vereine (bzw. Herkunftsvertragspartner) aus. „hilf deinem Verein“ stellt dem Verein ein Reporting zur Verfügung aus der die Beträge ersichtlich werden. „hilf deinem Verein“ stellt dem Verein eine Aufstellung der erfolgreichen Nutzungen, der erzielten Kommissionen und der erfolgten Auszahlungen zur Verfügung.
§ 2 Pflichten des Vereins
Der Verein stellt folgende Informationen zur Verfügung: Verantwortlicher für die Entscheidung das LOGO von „hilf deinem Verein“ auf der Vereins-Homepage darstellen zu dürfen incl. Kontaktadresse. Verantwortlicher für die Online Einbindung des Links „hilf deinem Verein“ incl. Kontaktadresse. Kontoverbindung für die Auszahlung der Provisionen. Der Verein stellt den original Schriftzug in Lang-, Kurz-, und abgekürzter Form zur Verfügung. Das Vereinslogo bzw. Vereinswappen (wenn vorhanden) . Wenn es bestimmte Farben gibt werden auch die „hilf deinem Verein“ bekannt gegeben. Die Werbung für die Nutzung des Portals „hilf deinem Verein“, gegenüber den Vereinsmitgliedern, obliegt dem Verein. Je erfolgreicher er das ausführt desto mehr Provisionen werden dem Verein gutgeschrieben. „hilf deinem Verein“ unterstützt den Verein bei der Werbung und stellt dazu verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Die Grundsätzliche Nutzung ist Kostenfrei für den Verein. Erst nach erfolgreichen Abschlüssen erhält „hilf deinem Verein“ einen Anteil für die entstehenden Kosten der Abwicklung.
§ 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sich entsprechend von dem Portal „hilf deinem Verein“ den ausgeschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verhalten. Das benutzen von techn. od. sonstigen Hilfsmitteln zur Manupilation jeglicher Art ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung würde eine sofortige Kündigung mit sich bringen. Jegliche Ansprüche die aus solchen Manipulationen entstanden sind, sind mit sofortiger Wirkung erloschen. Jegliche schädigenden Verhaltensweisen wie hacking, cracking oder ähnliche Service Attacken sind natürlich zu unterlassen. Der angebotene Dienst von dem Portal „hilf deinem Verein“ darf nicht in schädigender oder missbräuchlicher Weise genutzt werden. Falls doch eine solche handlungsweise auftreten sollte wird eine sofortige außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses In Kraft treten. Der Kunde ist verpflichtet, alles was in seinem Machtbereich steht zu nutzen um unberechtigte Nutzungen seines Zuganges bei dem Portal „hilf deinem Verein“ zu verhindern. Die persönlichen Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zugeben. Der Kunde ist verpflichtet die Einrichtung entsprechend von Firewalls und Schutzvorkehrungen auf den von ihm zum Zugang benutzten Rechnern zu gewährleisten. Gibt es Anhaltspunkte, dass sein Konto durch unberechtigte Kenntnis Dritter missbräuchlich genutzt wird, ist er dazu verpflichtet den Betreiber des Portals „hilf deinem Verein“ sofort zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner pers. Daten dem Betreiber des Portals „hilf deinem Verein“ mitzuteilen. Schriftlich, telefonisch oder per Mail.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Registrierungsvorgang
Nutzer des Portals „hilf deinem Verein“ kann jede natürliche und juristische Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Um sich zu registrieren ist das online bereitgestellte Formular zu verwenden. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen und Änderungen dem Portal „hilf deinem Verein“ ungefragt mitzuteilen. Tätigt der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben, so ist das Portal „hilf deinem Verein“ berechtigt, die Registrierungsanfrage zurückzuweisen. Falls eine solche Registrierung bereits erfolgt ist, wird das Portal „hilf deinem Verein“ den Nutzer mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Portal „hilf deinem Verein“ behält sich das Recht vor, die Registrierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Kunde registriert zu werden.
§ 5 Höhe der Spenden bzw. Verkaufsprovisionen
Die Provisionen sind je nach Abschluss und Partnerunternehmen unterschiedlich und werden je Transaktion einzeln ausgewiesen. Die Höhe der Provisionen richtet sich nach den Bestimmungen der Verträge, die „hilf deinem Verein“ mit den beteiligten Anbietern abgeschlossen hat. Grundsätzlich erhält der Verein eine Provision von 50% der Rest verbleibt dem Portalbetreiber. Eventuelle Rückgaberechte ihrer Kunden führen zu Rückabwicklung der Provisionen. „hilf deinem Verein“ behält sich vor für entstandene Kosten Rückgriff auf die zu zahlenden Provisionen zu nehmen.
§ 6 Provisionsbeteiligung/Abrechnung des Vereins
Je Transaktion behält sich „hilf deinem Verein“ vor einen Verwaltungskostenanteil von mindestens 1 Euro maximal 50% der fälligen Provision auszuzahlen. Die Zahlung erfolgt ab einer Auszahlungssumme von mind. 50,-€ zum Ende eines Quartals anderenfalls wird die Summe dem Folgequartal gutgeschrieben. Mindestens jedoch einmal pro Jahr zum 1.5.
§ 7 Dauer und Beendigung
Die Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Seiten haben jederzeit das Recht, die Zusammenarbeit einseitig zu beenden. Die Kündigung ist in schriftlicher Form einzureichen an: Sportsoft, Hermesstr. 18, 63625 Neu-Isenburg. Das Portal „hilf deinem Verein“ ist berechtigt, dies dadurch zu erreichen, dass er die Zuordnung erfolgreicher Nutzungen zum Verein unterbindet. Der Verein kann dies seinerseits jederzeit verlangen. In beiden Fällen bestätigt „hilf deinem Verein“ dem Verein schriftlich – auch per elektronischer Mail - das Datum der Beendigung der Zusammenarbeit. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit hat der Verein Zugang zum Reporting. „hilf deinem Verein“ nimmt weiterhin alle Auszahlungen der Provisionen vor, die durch erfolgreiche Nutzungen während der Zusammenarbeit verdient wurden. Drei Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit legt „hilf deinem Verein“ eine abschließende Gutschrift vor. Die Daten des Reporting werden daraufhin gelöscht.
§ 8 Haftung, Verfügbarkeit der Online Portals, Gewährleistung
Die dem Projekt „hilf deinem Verein“ hinterstehenden Firmen sind stehst bemüht eine 100% s.g. Uptime des Webauftritts zu gewährleisten. „hilf deinem Verein“ kann dieses jedoch nicht garantieren. Eine Haftung von „hilf deinem Verein“ für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit der angebotenen Dienste oder aus jeglichen sonstigen Gründen resultieren, ist außer im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf seitens „hilf deinem Verein“ oder deren gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von „hilf deinem Verein“ ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit unberührt. In diesen Fällen haftet „hilf deinem Verein“ auch für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wenn keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegen gestellt werden, ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs auf den abzusehenden Schaden, in der Regel auf den durchschnittlichen Wert der jeweiligen bestätigten Provision auf dem Mitgliedskonto des Kunden beschränkt. „hilf deinem Verein“ übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt von den Webseiten der Anbieter, auf die direkte oder indirekte Verweise bzw. Verlinkungen aus dem Angebot von „hilf deinem Verein“ Portals gerichtet sind, dies gilt auch für Verlinkungen hinsichtlich des Suchergebnisses an die Anbieter als auch auf der Website „hilf deinem Verein“ angezeigter Werbung. „hilf deinem Verein“ hat auf den Inhalt und die Gestaltung fremder Webseiten keinerlei Einfluss. „hilf deinem Verein“ macht darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter für den den Inhalt der Webseiten ausdrücklich „selbst verantwortlich ist“ . „hilf deinem Verein“ ist nicht dafür verantwortlich das ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt. Auch über die Vollständigkeit/Richtigkeit und deren Inhaltsangaben der Anbieter übernimmt „hilf deinem Verein“ keinerlei Gewähr. Informationen über die Zahlungsunfähigkeit, die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der angebotenen Waren und deren Dienstleitungen, Eignung zu einem bestimmten Zweck und deren Leistung oder einer Dienstleistung oder sonstigen Leistung unserer Vertragspartner-Anbieter bestätigen wir keine Rechte Dritter zu verletzen. „hilf deinem Verein“ schließt Ansprüche gegen sich wegen eines Mangels der übereigneten Ware/Dienstleistung/sonstigen Leistung aus. „hilf deinem Verein“wird etwaige, den Kunden betreffende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen das Partnerunternehmen an den Kunden abtreten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die Haftungsausschlüsse gemäß § 8 gelten auch für Erfüllungsgehilfen von „hilf deinem Verein“ sowie für die Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen, für die auf der Website www.hilf-deinem- Verein.de.
§ 9 Copyright
Der Internetauftritt von „hilf deinem Verein“ ist Urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem Copyright. Alle Inhalte und Darstellungen sind Eigentum der Firma Sportsoft und Trend4communication Dennis Beker. Die Verwendung/-Veröffentlichung von Bildmaterial und Texten darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der o.g. Firmen erfolgen.
§ 10 Provisions-Funktion
Der Kunde hat aus verschiedenen Anbietern und Angeboten ein Produkt od. Dienstleistung ausgewählt und bestellt dieses, das Partnerunternehmen erkennt, dass der Kunde über das Portal „hilf deinem Verein“ kommt. Auf dem Browser des Kunden müssen zwingend Cookies aktivert sein, ohne diese Einstellung kann keine Provisionierung erfolgen. Cookies können nach erfolgtem Einkauf wieder abgeschaltet werden. Das Partnerunternehmen gewährt dem Verein, über den der Käufer kam, bei abgeschlossenem Kauf eine Provision, die über das Portal „hilf deinem Verein“ abgerechnet wird. Voraussetzung für die Gewährung von Provisionen ist, dass der registrierte Verein auf dem Portal „hilf deinem Verein“ angemeldet ist. Das ausgewählte Partnerunternehmen durch anklicken ausgewählt und mit dem geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Waren oder Dienstleitungen erfolgreich durchgeführt wird. Falls der Kunde nicht über das Portal „hilf deinem Verein“ eingeloggt ist, wird für einen Erwerb von Waren oder Dienstleitungen keine Provision gezahlt. Die Berechnungsgrundlagen für die Provisionen liegen im Ermessen der Partnerunternehmen. Sie können in Euro oder prozentual angegeben sein. Meist ist es ein prozentualer Anteil oder ein Euro Betrag, der sich aus Netto-Preis der Ware oder Dienstleistung ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer und exklusive der Verpackungskosten oder sonstiger Zusatzkosten ergibt. Den Partnerunternehmen ist es frei, bestimmte Waren oder Dienstleistungen von der Provisionierung auszuschließen. Maßgeblich ist grundsätzlich die schriftlich erteilte Auskunft von dem Portal „hilf deinem Verein“ über die tatsächlich gewährte Provision. Der Kunde hat die Möglichkeit über sein Kunden Konto seine vorläufigen Provisionsauszahlungen abzurufen, diese können den tatsächlichen Auszahlungen abweichen. Das Portal „ hilf deinem Verein“ gibt auf Nachfrage verbindlich Auskunft wie hoch die zu erzielende Provision ist. Eine verbindliche Auskunft ist es nur in schriftlicher Form. Das Provisions-System ist nicht mit anderen Rabattsystemen und Vergünstigungen des Partnerunternehmers/Werbenden kombinierbar. Der Kunde hat das Recht von dem von ihm geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auch hat er das Recht von einer Rückabwicklung gebrauch zu machen die aus einer Wandlung, Umtausch oder Vertragsaufhebung resultiert. Das Portal „hilf deinem Verein" behält sich vor eine entsprechenden Provisions-Gutschrift zu stornieren, dies gilt auch für fehlerhafte Buchungen und missbräuchliche Verwendung.
§ 11 Kundenkonto / Provisions-Auszahlung
Nach erfolgreicher Registrierung werden die gesammelte Provision in der Währung Euro auf einem Kundenkonto registriert und dargestellt. Die Provisionsanzeige wird in drei Sparten unterteilt: Zu erwartende Provision- stornierte Provision- bestätigte Provision Diese Angaben beruhen auf Informationen von den Partnerunternehmen des Portals „hilf deinem Verein" zur Erfüllung der Vertragsabwicklung. Zur Auszahlung der Provision kommt es nur wenn diese von dem Partnerunternehmen auch bestätigt ist. Der Kunde ist berechtigt Einspruch bei dem Betreiber des Portals „hilf deinem Verein" zu erheben wenn, die Vollständigkeit oder Richtigkeit angezweifelt wird. Diese sind spätestens nach 60 Tagen schriftlich oder per e-Mail einzureichen. Das Kundenkonto wird kostenfrei geführt, es wird darauf hingewiesen, dass das Konto keine Bank ähnlichen Funktionen hat. Ein Auszahlungsanspruch obliegt den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Der Kunde bedarf zur Abtretung von Ansprüchen gegen das Portal „hilf deinem Verein" einer Zustimmungserklärung des Portals „hilf deinem Verein".
§ 12 Schlussbestimmungen
„hilf deinem Verein" kann einzelne Bestimmungen der Zusammenarbeit während der Laufzeit abändern. Dem Verein werden Abänderungen mindestens vier Wochen vor Gültigkeit per elektronischer Mail mitgeteilt. Die Bestimmung, dass die Nutzung des Werbangebots für den Verein kostenfrei ist, sowie das nicht fristgebundene Recht auf Beendigung der Kooperation können nur mit Zustimmung des Vereins geändert werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Anwendbar ist deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist die Geschäftsstelle der Firmen Sportsoft, Hermesstr. 18. 63263 Neu-Isenburg und Trend4communication Dennis Beker, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm. Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen und berücksichtigt.
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